Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
§1 Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gastzimmern der Frank GmbH, mit Geschäftssitz – Pfandhausstr. 4, 36037 Fulda (nachfolgend Frank GmbH genannt) zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden (nachfolgend Gast genannt) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Frank GmbH (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlicher Zustimmung der Frank GmbH, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
§2 Vertragsabschluss / -Partner
Vertragspartner sind die Frank GmbH und der Gast. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch die Frank GmbH zustande. Für den Fall der Buchung über die eigene Homepage der Frank GmbH, kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BUCHEN“ zustande.
§3 Leistungen / Preise / Zahlungen / Aufrechnung
3.1 Die Frank GmbH ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Frank GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über die Frank GmbH beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der Frank GmbH verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht des Gasts selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.
3.4 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen
3.5 Die Frank GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Frank GmbH ist in diesem Fall berechtigt ein Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i.H. v. 25,00 Euro zu erheben.
3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Frank GmbH berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen. Auch nach Vertragsschluss kann die Frank GmbH bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung verlangen.
3.7 Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Frank GmbH aufrechnen oder verrechnen.
3.8 Der Gast ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
§4 Rücktritt / Kündigung (Stornierung) des Gastes / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Frank GmbH
Der Gast kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber der Frank GmbH vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei der Frank GmbH. Tritt der Gast vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die bei der Frank GmbH bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten: Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20 % der Buchungssumme Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50 % der Buchungssumme Danach und bei Nichterscheinen: 90 % der Buchungssumme Grundsätzliche Stornobearbeitungsgebühr 50,00€ Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei der Frank GmbH ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Gast kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Die Frank GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Gast der Frank GmbH als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die Frank GmbH hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lasse, um sich vor finanziellen Folgen einer Stornierung zu schützen, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
§5 Rücktritt der Frank GmbH
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Frank GmbH in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Frank GmbH mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Frank GmbH mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß §3.5 und/oder §3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Frank GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Frank GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist die Frank GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
höhere Gewalt oder andere von der Frank GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
die Frank GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Frank GmbH zuzurechnen ist;
der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt der Frank GmbH begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehendem §5.2 oder §5.3 ein Schadensersatzanspruch der Frank GmbH gegen den Gast bestehen, so kann die Frank GmbH diesen pauschalieren. Der §4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.
§6 Zimmerbereitstellung / -Übergabe / -Rückgabe
6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Frank GmbH aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Haus kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
§7 Haftung der Frank GmbH
7.1 Die Frank GmbH haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Frank GmbH beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Frank GmbH beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in §7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Frank GmbH auftreten, wird diese bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet die Frank GmbH dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Unternehmen empfiehlt die Nutzung des Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Haus.
7.3 Soweit dem Gast ein Stellplatz auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Frank GmbH nur nach Maßgabe des vorstehenden §7.1, Sätze 1 bis 4.
§8 Haftung des Gastes
8.1 Der Gast haftet für Beschädigung der Einrichtung oder des Inventars im Appartement/Zimmer. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist nicht gestattet.
8.2 Entstehen durch den vom Gast verursachten Schaden Nutzungsausfälle für die Frank GmbH, so haftet der Verursacher nicht nur für den Schaden, sondern auch für die daraus resultierenden Erlösausfälle.
8.3 Beeinträchtigungen des geregelten Betriebes im Unternehmen Frank GmbH durch den Gast, insbesondere das Rauchen auf den Zimmern oder das Verursachen von Verschmutzungen über dem normalen Maß, werden dem Kunden in entsprechender Höhe der Reinigung, oder in Höhe der Neuanbringung in Rechnung gestellt. Es sei denn der Kunde erbringt den Nachweis, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden.
§9 Nutzung des Internets
9.1 Bei der Nutzung des WLAN-Internetzuganges des Zimmers sind die Bestimmungen des gesetzlich gültigen Datenschutzes sowie des Kinder- und Jugendschutzes einzuhalten. Verstöße hiergegen sind grundsätzlich anzeigepflichtig.
9.2 Die Frank GmbH weist darauf hin, dass im Rahmen der Nutzung des Internetzuganges Urheberrechte Dritter zwingend einzuhalten sind. Insbesondere Down- und Uploads über sogenannte Filesharing-Netzwerke sind nicht gestattet und führen bei Verstoß hiergegen zu der Frank GmbH.
§10 Nachtruhe / Ordnung / Sicherheit
10.1 Ab 22:00 Uhr ist auf sämtlichen Zimmern sowie Fluren und auf dem Außengelände unseres Grundstücks die Nachtruhe einzuhalten. Die Nichtbeachtung der Nachtruhe kann seitens der Frank GmbH zum sofortigen Hausverbot führen. Für diesen Fall verwirkt der Kunde seinen Anspruch auf Beherbergung und eine Erstattung seiner etwaig im Voraus gezahlten Gebühren. Ungeachtet dessen hat der auf Grund des Verstoßes gegen die Nachtruhe verwiesene Kunde die gebuchte Leistung vollständig zu bezahlen, auch wenn er diese nicht antreten oder entgegennehmen kann.
10.2 Unser Haus erwartet einen respektvollen Umgang mit anderen Gästen, Anwohnern und dem Personal. Nach 22:00 Uhr ist beim Verlassen und Zurückkommen in unser Haus, aus Rücksicht auf die Appartement-Nachbarn und andere Gäste, jeglicher Lerm zu vermeiden
§11 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
11.2 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Fulda. Die Frank GmbH kann wahlweise dem Gast aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Gästen, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
11.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
11.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist die Frank darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Die Frank GmbH nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Zustimmungserklärung
Hiermit stimmt der Gast den vorangegangenen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Frank GmbH für die Beherbergung zu.